Donnerstag, 8. Juni 2017

[ #berg + #tal ] Berg frei – Weg frei? - Info-Broschüre über das Wegerecht in Österreich

Schon nach dem Ersten Weltkrieg wurde in einigen Bundesländern das freie Wegerecht oberhalb der Waldzone gesetzlich verankert, aber erst seit 1975 regelt das bundesweite Forstgesetz die freie Begehbarkeit des Waldes. 

Vor allem die Naturfreunde Österreichs, haben sich dafür intensiv eingesetzt und ist dieses Gesetz bis heute ein Meilenstein und ein Vorreiter in Sachen Commons. Mit diesem fortschrittlichen Gesetz ist die Waldfreiheit festgeschrieben worden, die nicht nur ein passives Aufenthaltsrecht des Menschen im Walde regelt sondern ihm auch ein gewisses Nutzungsrecht gewährt: Auch Beeren, Heilkräuter Pilze und Pflanzen dürfen im Maßen gesammelt werden.

Aber auch heute noch, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Freizeitaktivitäten in der Natur, kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Erholungsuchenden und Grundeigentümerinnen/-eigen tümern. Die vorliegende Broschüre bietet einen Überblick darüber, was man machen darf und was nicht. Der Rechtsexperte Dr. Wolfgang Stock geht auf alle Bereiche ein, in denen man zu Fuß, per Rad, mit Skiern oder Booten unterwegs sein kann - angefangen von Straßen und Wegen bis hin zu Almen, Wild- und Naturschutzgebieten. Die gesetzlichen Grundlagen werden ausführlich behandelt.

 [vorarl] BERG FREI!⇒

Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Inhalt:
Straßen und Wege 2
Wiesen, Äcker und Weiden  3
Gebäude und Gehöfte  5
Ufer und Schotterbänke  6
Wasserschutzgebiete und Schongebiete 8
Nationalparks  9
Naturschutzgebiete  12
Wälder und Forststraßen 13
Forstliche Sperrgebiete  15
Jagdliche Sperrgebiete 17
Almen und alpines Ödland  29