Montag, 17. Juli 2023

[ #reisen ] Artenschutz: Vorsicht bei Urlaubsmitbringsel


Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei und kann strafbar sein!

Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, wie etwa ausgestopfte Tiere, Regenstöcke (aus Kakteen), Schalen, Korallen und andere Raritäten, die auf Tier- oder Pflanzenarten basieren, gehören zu den Gegenständen, die in der EU am häufigsten vom Zoll beschlagnahmt werden.
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